Auftragsbedigungen

Auftragsbedigungen

Die Beauftragung erfolgt auf Grund folgender Vereinbarungen:

Auftragsbestätigung,

Auftragsbedingungen,

Haftungsbegrenzung,

Datenschutzerklärung,

Widerrufsbelehrung,

Differenzkostenvereinbarung.

Zweck und Umfang der Leistungen

Der Zweck der Leistungen entspricht der Beschreibung der Auftragsbestätigung. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung in der Auftragsbestätigung. Die Leistung ist mit dem Umfang gemäß Auftragsbestätigung abgeschlossen.

Leistungen beim Ortstermin

Es werden alle sicher zugänglichen Bereiche im Zusammenhang mit dem Auftrag in Augenschein genommen. Zerstörende Prüfungen werden nicht vorgenommen, es sei denn sie sind in der Auftragsbestätigung beschrieben. Technische Funktionsprüfungen werden nicht ohne Vereinbarung vorgenommen. Weitere zerstörende Prüfungen oder Untersuchungen sind nicht Bestandteil der Leistung. Nicht-zerstörende Prüfungen wie Rückprallhammerhärte, Bewehrungsmessung, Feuchtemessung (dielektrisch und mit Mikrowelle), Radarscan (Leitungen), Glasaufbau (Merlin) und Thermografie sind in den Stundenhonoraren enthalten und werden ausgeführt, wenn sie in der Auftragsbestätigung angeboten sind.

Abschluss des Auftrags

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen mit der einmaligen telefonischen Beratung, dem Ortstermin bzw. mit einem Bericht abgeschlossen.

Leistungen nach Abschluss des Auftrags

Eine Bearbeitung oder Archivierung nachträglich eingereichter Unterlagen, zum Beispiel von Unterlagen, die zur Kenntnis gesendet werden (cc-im Mail) erfolgt nicht. Aus Datenschutzgründen werden diese Unterlagen unmittelbar gelöscht. Wir danken für Ihr Verständnis. Sollte gewünscht werden, dass wir die Unterlagen zur Kenntnis nehmen, wird der Aufwand als Aufwand für direkte Anfragen für Sichtung und Archivierung wie nachfolgend aufgeführt, berechnet. Telefonische Anfragen oder direkte Anfragen an die Sachverständigen per Email im Rahmen der nachträglichen Auftragsbearbeitung werden im ¼ Stunden zum hier angeführten Stundensatz berechnet. Sollten hierzu Unterlagen gesichtet und archiviert werden müssen, wird dieser Aufwand separat vergütet.

Haftungsbeschränkung

Der Sachverständige haftet für etwaige Schäden und Mängel und deren Folgen anlässlich seiner Tätigkeit nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung bis zur Höhe von € 300.000 für Sachschäden und € 2.000.000 für Personenschäden, darüber hinaus nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Vergütung

Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Pauschale oder Vergütung bvs-Richtlinie), wird der Sachverständige mit 186,80 Euro / Stunde vergütet. Siehe Auftragsbestätigung für Honorargruppe. Für gefahrene Kilometer wird Kilometerpauschale 1,20 Euro / km ab Standort Karlsruhe verrechnet oder eine Anfahrtspauschale ist enthalten (siehe Auftragsbestätigung). Die genannten Preise sind jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer bzw. Endverbraucherpreise inklusive Mehrwertsteuer. Die Vergütung erfolgt gegen Vorkasse.

Differenzkostenvereinbarung

Wird der Sachverständige vor Gericht als Zeuge / sachverständiger Zeuge in der Sache gehört, so ist die Differenz zwischen dem auftragsgemäß vereinbarten Stundensatz und der gerichtlichen Aufwandsentschädigung durch den Auftraggeber zu vergüten. Ist kein Stundensatz vereinbart, gilt ein Stundensatz von 186,80 € / Stunde zzgl. Mehrwertsteuer als vereinbart.

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