Pflicht seit Januar 2009!

Energieausweis - was ist das?

Ab 2008 wurde ein verbindlicher Gebäudeenergieausweis für Bestandswohngebäude in Deutschland eingeführt. Der Gebäudeenergieausweises soll den Energiebedarf, beziehungsweise den Energieverbrauch der Immobilie transparent festhalten.

Gesetzliche Grundlagen zum Energieausweis

Nach der novellierten Energieeinsparverordnung von 2009 (EnEV 2009) sind Eigentümer und Vermieter im Falle des Verkaufs oder der Vermietung eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung verpflichtet, dem potentiellen Käufer bzw. Mieter einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen.

Künftige Mieter und Wohnungskäufer sollen sich somit über die zu erwartenden Energiekosten informieren können. Seit 01.07.2008 wird der bedarfsorientierte Energieausweis schrittweise für bestehende Gebäude Pflicht. Weitere Informationen finden sie bei der Deutschen Energie Agentur (dena).

Der "richtige" Energieausweis

Es gibt zwei Ausweisarten: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis. Was heißt das? Beim verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis wird der zurückliegende Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen. Beim bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs erstellt.

Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis gibt Auskunft über die bauliche/energetische Qualität des Gebäudes. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für eine staatlich geförderte Energieberatung oder einer Qualitätsüberwachung bei der Durchführung einer energetischen Sanierung zur Verfügung.

Mehr zum Energieausweis

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die zudem vor der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung erstellt wurden (Einreichung des Bauantrags vor dem 01. November 1977), muss zwingend ein bedarfsorientierter Gebäudeenergieausweis erstellt werden. Ausnahme: bis zum 01. Oktober 2008 gab es auch für diese Gebäude die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis und dem verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis.

Häuser, deren Bauantrag ab dem 01. November 1977 eingereicht wurde oder zwischenzeitlich entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden sowie generell alle Häuser mit mehr als 4 Wohnungen, können entweder nach dem bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis oder nach dem verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis bewertet werden. Wer allerdings staatliche Förderungen beanspruchen will – z. B. im Zuge einer Ausweisausstellung oder späteren Modernisierung – wird generell einen bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis vorlegen müssen. Überhaupt keinen Gebäudeenergieausweis benötigen Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Bitte der richtige Ausweis!

Wir möchten Sie auf die mangelnde Aussagekraft beim Ausweis nach tatsächlichem Verbrauch hinweisen. So ist es möglich, dass eine Altbauwohnung mit sparsamen Mietern besser abschneidet als eine Neubauwohnung mit vernünftiger Wärmedämmung. Es besteht die Gefahr, dass die Gültigkeit des verbrauchsorientierten Ausweises angefochten und Ansprüche gegen Vermieter geltend gemacht werden.

Durch die Anwendung normierter Verfahren bleiben beim bedarfsorientierten Energieausweis dagegen individuelle Nutzerverhalten außer Betracht. Zwar ist dieses Verfahren aufwändiger, aber auch transparenter und vergleichbarer. Der Deutsche Sachverständigentag empfiehlt in einer Stellungnahme [368 KB] (Stand März 2011) sogar den verbrauchsbasieren Energieausweis ganz zu verbieten. Aus diesem Grund stellen wir ausschließlich bedarfsorientierte Energieausweise aus. Alle Energieausweise sind 10 Jahre gültig.

Fehlerquellen beim Bedarfsausweis

Die Erstellung von Bedarfsausweisen ist aufwändig. Bei der Dateneingabe schleichen sich oft Fehler ein. Diese können z.B. sein:

Eingabe von Geometrie und Bauteilen:
- unrichtiges Aufmaß oder Geometrie, falsche Hüllflächenermittlung (Bauteile nicht berücksichtigt),

Detailplanung wird nicht berücksichtigt (sofern vorhanden):
- Wärmebrückenzuschlag mit 0,05 W/m2;K, ohne dass Details tatsächlich nach DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt werden,

Anlagentechnik:
- fehlerhafte Angaben zur Anlagentechnik, z.B. stimmen Leitungslängen nicht mit Ausführung überein, falsche Primärenergiefaktoren, Auswahl "Standardkessel" bei Einbau des Heizkessels 1995, Heizungsdeckungszahl nicht 100%, Aufstellungsort der Heizung nicht richtig berücksichtigt, Anlagenaufwandszahl weicht erheblich von tatsächlich eingebauter Anlage ab, etc..

Eine Plausibilitätskontrolle und sorgfältige Kontrolle der Eingabedaten ist deshalb geboten. Auch kommt es bei der Ausführung fast immer zu Abweichungen von der Planung (z.B. durch Änderungswünsche des Auftraggebers). Weiterhin müsste der Ausweis theoretisch nachgeführt, und der tatsächlichen Ausführung angepasst werden. Dies geschieht jedoch in der Praxis so gut wie nie.

Hier finden Sie mehr zum Thema

Eine Online-Zusammenstellung zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). In der Südpfalz können Sie sich an den Initiativkreis Energieeffizentes Bauen und Sanieren e.V., einen Zusammenschluß von Handwerkern und Planern wenden, wenn Sie energetisch sanieren möchten. Einen Überblick über die verschiedensten Fördermittel rund um energetisches Sanieren finden Sie hier. Interessante Themen rund ums Heizen finden im Heizspiegel.