Regensicher aber nicht wasserdicht....

Unsere Leistungen

Geneigte Dächer sind regensicher, aber nicht wasserdicht. Gerade aber bei ausgebauten Dächern sind oft zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um den darunterliegenden Dachaufbau zu schützen.

Bei geneigten Dächern kann es durch falsch gewählte Eindeckung, Unterschreiten der Regeldachneigung ohne Zusatzmaßnahmen oder anderen Mängeln zu Schäden kommen. Bei ausgebauten Dachstühlen kann dies kritisch werden, wenn Wasser eintritt und zu spät bemerkt wird.

In Deutschland erfolgt die Herstellung von Flachdächern nach der DIN 18531, bzw. nach der Flachdachrichtlinie des dt. Dachdeckerhandwerkes, andere Regelwerke gelten ergänzend. In den Normen sind zulässige Materialkombinationen, Konstruktionsarten und Mindestneigungen aufgeführt.

Schäden treten auf, wenn z.B. die zur Entwässerung nötige Mindestneigung von 2% nicht eingehalten wird. Ein anderer Mangel, der oft zu Schäden führt, sind fehlende Anschlußhöhen der Abdichtung zu aufgehenden Bauteilen oder an Türen (zwischen 5cm und 15cm).

Die Abdichtung von Balkonen, genutzten Flächen, aber auch von intensiv begrünten Dächern ist übrigens nicht in den oben genannten Regeln, sondern in der Norm für Bauwerksabdichtungen, der DIN 18195 Teil 5, Abschnitt 8 geregelt. Auch hier sind wieder Belagsaufbauten, Materialkombinationen und Anschlußhöhen aufgeführt, die mindestens eingehalten werden sollten.

Oft führen Mängel nicht unmittelbar zum Schaden, sondern erst nach Jahren. Unter Umständen ist dann die Gewährleistung bereits abgelaufen. Wenn Sie Zweifel an der richtigen Ausführung haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.