...oder wenn es mal eng wird....

Ausreichend dimensioniert?

Park- und Stellplätze werden mittlerweile zu jeder Wohnanlage erstellt. In der Regel ist pro Wohneinheit mindestens 1 Stellplatz bereitzustellen. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ergibt sich jeweils aus den lokalen Stellplatzverordnungen der Gemeinden.

Die Abmessungen der Stellplätze orientiert sich dabei oft an den Mindestabmessungen der Garagenverordnung. Seit Einführung der Mindestabmessungen in der Gesetzesverordnung sind die Fahrzeugabmessungen jedoch gewachsen. Dies führt oft dazu, dass man Schwierigkeiten beim Einparken und/oder Öffnen der Türen hat. Vielfach wird beim Öffnen der Türen sogar das benachbarte Fahrzeug beschädigt.

Der B.V.S. wird deshalb in seinem in Kürze erscheinenden Standpunkt neue Mindestbreiten vorgeschlagen, die zwischen den Anforderungen der EAR 05 und denen der Garagenverordnung liegen. Die Abmessungen sind aus den derzeitigen Fahrzeugmessungen abgeleitet und ermöglichen die wirtschaftliche Erstellung von Stellplätzen im Wohnhausbau bei Gewährleistung der schadenfreien Nutzbarkeit. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.