Abnahme - Gewährleistung - Beweislast

Bauabnahmen

Wir begleiten Sie als Baugutacher und Bausachverständige bei den notwendigen Endabnahme Ihres Bauwerkes. Die Abnahme hat 3 Folgen für Sie:

1. Nach der Abnahme des Bauwerkes beginnt üblicherweise die 5-jährige Gewährleistung nach §634a BGB.
2. Auch die Beweislast kehrt sich nach der Abnahme um. Das bedeutet Sie müssen beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Vor der Abnahme, muss der Bauausführende nachweisen, dass kein Mangel vorliegt.
3. Weiterhin beginnt mit der Abnahme die Gefahrübertragung, d.h. Sie sind verantwortlich für den Zustand des Objektes. Bei Schäden müssen Sie für die Instandsetzung sorgen und aufkommen.

Wenn wir die Abnahme begleiten, sorgen wir dafür, dass sichtbare Mängel aufgedeckt, dokumentiert und beanstandet werden. Wir geben Hinweise wie Nachbesserungen ausgeführt werden müssen, damit das Bauwerk den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Wir vermitteln aber auch zwischen Bauherr und Auftragnehmer und helfen unnötigen Streit zu vermeiden.

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