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Trinkwasserverordnung (11 / 2011) - was ist neu?

Nur geprüfte Qualität einbauen: Um die Qualität des Trinkwassers vor Verunreinigungen zu schützen, werden Installationsbetreiber auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Legionellen-Check: Trinkwasser-Installationen sind entsprechend Trinkwasserverordnung müsen nun auch in Mietshäusern ab November 2011 regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 KBE / 100ml Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, ist der Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben.