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Die Ausgangslage

Sie befinden sich bereits in einem Streit und ein Gutachten liegt vor. Sie haben Zweifel hinsichtlich des Ergebnisses und möchten das Gutachten überprüfen. Sprechen Sie mit uns. Was bringt das? Die meisten Gutachten werden von einer Person erstellt. Deshalb ist die Sichtweise im Gutachten notwendigerweise von einer Person geprägt (subjektiv). Manche Sachverhalte werden somit nur aus einem Blickwinkel oder vielleicht gar nicht berücksichtigt. Hierzu möchten wir ein Beispiel aus der Praxis anführen.

Prüfgutachten - wozu?

Beim sogenannten "Spritzbewurfgutachten" gab ein ö.b.u.v. Sachverständiger in seinem Gutachten an, dass bei direkt auf einem Betonuntergrund verlegten Fliesen ein Mangel vorlag, da diese Ausführung nicht den Normen entsprach (Regeln der Technik). Der Unternehmer musste deshalb die Verfliesung nochmals herstellen. Hierzu gibt die renomierte AIBau jedoch an, dass aus technischer Sicht nicht von einem Mangel gesprochen werden kann, da die Haftzugfähigkeit auf diesem Untergrund nicht beeinträchtig war und ein Spritzbewurf keine Verbesserung gebracht hätte. Dennoch entstanden dem Unternehmer Kosten für eine Mängelbeseitigung eines effektiv nicht vorhandenen Mangels.

Unsere Leistungen

Wir überprüfen als Privatgutachter bereits erstellte Gutachten. Selbst Gerichte müssen Parteigutachten als sogenannten qualifizierten Parteivortrag zulassen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit Gehör zu finden und Ihre Ansprüche berücksichtigt zu wissen. Die Kosten für dieses Gutachten sind gemäss des Beschluss des BGH vom 4.3.2008 Prozesskosten, sofern sie sich im Laufe des Rechtstreites ergeben und sich konkret mit dem Rechtsstreit aufgetretenen Fragen auseinandergesetzt haben.