Energieausweis - was ist das?
Ab 2008 wurde ein verbindlicher Gebäudeenergieausweis für Bestandswohngebäude in Deutschland eingeführt.
Der Gebäudeenergieausweises soll den Energiebedarf, beziehungsweise den Energieverbrauch der Immobilie transparent festhalten.
Gesetzliche Grundlagen zum Energieausweis
Nach der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Eigentümer und Vermieter im Falle des Verkaufs oder der Vermietung eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung verpflichtet, dem potentiellen Käufer bzw. Mieter einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen. Künftige Mieter und Wohnungskäufer sollen sich somit über die zu erwartenden Energiekosten informieren können. Seit 01.07.2008 wird der bedarfsorientierte Energieausweis schrittweise für bestehende Gebäude Pflicht. Weitere Informationen finden sie bei der Deutschen Energie Agentur (dena).
Der "richtige" Energieausweis
Es gibt zwei Ausweisarten: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis. Was heißt das? Beim verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen. Beim bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs erstellt. Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis gibt Auskunft über die bauliche/energetische Qualität des Gebäudes. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für eine staatlich geförderte Energieberatung oder einer Qualitätsüberwachung bei der Durchführung einer energetischen Sanierung zur Verfügung (mehr).


